Begleit-Infos für
religionspädagogische Fortbildungen • Veranstaltungen
- Wenn Sie verhindert sind zur Fortbildung zu kommen, bitten wir um eine rechtzeitige Abmeldung per Telefon oder E-Mail beim Veranstalter. Die Kontakte finden Sie unter "Service".
- Sollten einzelne Fortbildungen die räumlichen Kapazitäten überschreiten, müssen wir die Teilnehmer-Zahl begrenzen. In einem solchen Fall können nur die Anmeldungen berücksichtigt werden, die in zeitlicher Reihenfolge zuerst bei uns eingegangen sind. Im Zweifelsfall entscheidet die Veranstaltungs- bzw. Fortbildungsleitung über die Teilnahme. Sie erhalten dann ggf. rechtzeitig eine Absage.
- Fahrtkosten zu unseren Fortbildungen können grundsätzlich von Seiten der Evang. Landeskirche bzw. vom Büro des Schuldekans / der Schuldekanin nicht ersetzt werden.
- Staatliche Lehrkräfte können einen Fahrtkostenersatz zu unseren Fortbildungen auf dem Dienstweg dann beantragen, wenn sie sich gleichzeitig auch über die staatlichen Fortbildungsseiten angemeldet haben.
- Über die Anfahrt zum Fortbildungsort bzw. über die dortige Parkplatz-Situation bitten wir Sie unbedingt, die Hinweise bei der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung zu beachten.
- Eine in Inhalten und Zielen detaillierte Teilnehmer-Bescheinigung wird jedem/r Teilnehmer/in am Ende der Fortbildung ausgehändigt.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch bei uns und wünschen Ihnen eine interessante und ertragreiche Fortbildung.
Ihr Team im Büro des Schuldekans in Schwäbisch Hall